Theologischer Sinn der Kollekte


Der Klingelbeutel bleibt in der Gemeinde

Der
Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch eine änderung
der bisherigen Kollektenpraxis beschlossen.

Die
kurhessische Agende unterscheidet im Blick auf die Kollekte zwischen dem
Klingelbeutel bzw. dem Dankopfer, das überwiegend der eigenen Gemeinde
zugutekommt, und der Kollekte am Ausgang, die für (in der Regel
landeskirchlich festgelegte) Zwecke außerhalb der Gemeinde bestimmt ist.

Dieser
gängigen Kollektenpraxis innerhalb unserer Landeskirche folgt der
Kirchenvorstand, indem er nun beschlossen hat, dass die Kollekte im
Klingelbeutel während des Gottesdienstes in Zukunft für die Arbeit in der
eigenen Gemeinde erbeten werden soll und die Kollekte am Ausgang gemäß den
festgelegten Kollektenzwecken.

Die Frage,
wann im Gottesdienst eine Kollekte eingesammelt wird, verrät außerdem etwas
über ihren theologischen Sinn. Der gottesdienstliche Weg bis zur Predigt ist
nach innen gerichtet und damit auf die Frage der eigenen Identität (Wer sind
wir als christliche Gemeinde?). Nach der Predigt weitet sich
dieser Weg dann nach außen und damit auf Fragen der
christlichen Weltverantwortung (Was können wir als christliche Gemeinde
tun?).