Auch bei der Wahl zum Kirchenvorstand können die Wählerinnen und
Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Möglichkeit dazu
haben alle, die sich am Wahltag nicht in der Gemeinde aufhalten oder diejenigen
Gemeindeglieder, die wegen Krankheit, Alter oder Behinderung den Wahlraum nicht
aufsuchen können.
Die Unterlagen zur Briefwahl sind über das Gemeindebüro bzw. die
Pfarrämter erhältlich.