Information zur Kirchenvorstandswahl


Kanzelabkündigung im Wortlaut

Mit einer Kanzelabkündigung sind in den Gottesdiensten in der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am gestrigen Sonntag die
Gemeindeglieder über wichtige Formalien zur Kirchenvorstandswahl informiert
worden, auch in Wolfhagen. Am kommenden Sonntag wird diese Kanzelabkündigung
noch einmal verlesen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle den Wortlaut:


Die Wahl zum Kirchenvorstand am 29. September 2013 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das
Wahlrecht nach den Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben.
Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, sich davon zu überzeugen, dass
sie in die Wählerliste eingetragen sind, denn ohne diese Eintragung ist die
Ausübung des Wahlrechts nicht möglich. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann
eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann
erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist. Da die Möglichkeit
besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben
ist, wird die Wählerliste vom 26. Mai 2013 bis zum 15. Juni 2013 im
Gemeindebüro, Burgstraße 41, zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder
ausgelegt.



Wahlvorschläge


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2013 im Gemeindebüro bzw.
bei den Pfarrämtern einzureichen. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die
doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein Wahlvorschlag muss von zehn
wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Dem Wahlvorschlag sind
die Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person, beizufügen. Vordrucke
für die Wahlvorschläge erhalten Sie im Gemeindebüro oder im Pfarramt. Falls
Vorgeschlagene vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden
sollten, erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des
Wahlvorschlages unverzüglich einen schriftlichen Bescheid, gegen den
innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat
eingelegt werden kann.



Stimmbezirke


Die evangelische Kirchengemeinde Wolfhagen bildet drei
Stimmbezirke: Evangelisches Gemeindezentrum, Gasterfeld,
Philippinenburg-Philippinenthal.

Größe des Kirchenvorstandes und Briefwahl


In der Kirchengemeinde Wolfhagen werden 15 Mitglieder des
Kirchenvorstandes gewählt. Gemeindeglieder, die in die Wählerliste
eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer von
der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den
Antrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt
ist. Wahlscheine können vom Montag, 2. September, bis zum Samstag, 28.
September 2013, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des
Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, dem 29. September 2013,
bis 12:00 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.



Online-Wahl


Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in
der Zeit vom 1. bis 22. September 2013 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl
teilnehmen. Auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die
Zugangsadresse.

Hinweis:Die Information, dass alle Gemeindeglieder wahlberechtigt
sind, die 14 Jahre alt sind, ist missverständlich. Natürlich können auch
Gemeindeglieder wählen, die älter als 14 Jahre sind. Nach dem Wortlaut des
Gesetzes sind alle wahlberechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.