Gewählt und berufen
Stimmberechtigt und beratend
Die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes
In jeder Kirchengemeinde in der Evangelischen
Kirchengemeinde Wolfhagen gibt es einen Kirchenvorstand. Also auch in unserem
Kirchspiel mit den Kirchengemeinden Wolfhagen, Bründersen und Leckringhausen.In
gemeinsamer Verantwortung leiten die gewählten und berufenen Kirchenvorsteher
die Gemeinde mit den Pfarrern.
In der Grundordnung (Verfassung) ist geregelt, wer zum
Kirchenvorstand gehört. Zunächst sind dies die Pfarrerinnen und Pfarrer. Dekan
Dr. Gerlach und Pfarrer Hans Jürgen Basteck gehören von Amts wegen zum
Kirchenvorstand Wolfhagen, Pfarrerin Birgit Basteck und Pfarrerin Katharina
Ufholz gehören zu zwei Kirchenvorständen: Pfarrerin Basteck zu den
Kirchenvorständen Bründersen und Wolfhagen und Pfarrerin Ufholz zu den
Kirchenvorständen Leckringhausen und Wolfhagen.
Die zweite große Gruppe – und auf die kommt es am
kommenden Sonntag an – ist die der gewählten Mitglieder. Die Zahl der zu
wählenden und zu berufenden Mitglieder setzt der Kirchenkreisvorstand fest. Dazu
hört er den jeweiligen Kirchenvorstand an. In Wolfhagen sind 15 Mitglieder zu
wählen, in Bründersen und in Leckringhausen jeweils vier. In Wolfhagen werden
dann von den am Sonntag gewählten Mitgliedern weitere drei in den
Kirchenvorstand berufen, wobei es sich bei den Berufenen nicht unbedingt um
Kandidatinnen oder Kandidaten handeln muss.
Auch der Kirchenälteste gehört dazu
Es gibt noch eine dritte Gruppe von
Kirchenvorstandsmitgliedern, die allerdings nicht stimmberechtigt dem
Kirchenvorstand angehören. Das sind Pfarrer, die einen Predigtauftrag in der
Gemeinde wahrnehmen, der Vorsitzende des Arbeitskreises der Kirchlichen Dienste,
der Beauftragte für Diakonie und Kirchenälteste, es sei denn, sie sind sowieso
gewählt.
Im Kirchenvorstand Wolfhagen gibt es diesen
Personenkreis. Pfarrer Hans Martin Wirth, der Diakoniepfarrer für die
Kirchenkreise Wolfhagen und Hofgeismar, hat einen Predigtauftrag in der
Kirchengemeinde Wolfhagen und gehört deshalb zum Kirchenvorstand. Und auch
Kirchenältester Heinrich Schwarz gehört dazu.
Der Kirchenvorstand kann auch langjährige verdiente
Mitglieder bei ihrem Ausscheiden aus dem Kirchenvorstand zu Ehrenmitgliedern
ernennen. Die kann er dann auch zu den Sitzungen hinzuziehen, allerdings nicht
als stimmberechtigte Mitglieder, sondern nur mit beratender Stimme.
Morgen können Sie an dieser Stelle etwas
lesen über die Aufgaben des Kirchenvorstandes.