Das Corona-Virus hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Viele Einschränkungen sind nötig, um einander zu schützen.
Wer einen lieben Menschen im Leben verloren hat, hat es in dieser Zeit besonders schwer. In den vergangenen Wochen durfte nur der engste Familienkreis mit maximal 5 Personen an einer Trauerfeier teilnehmen. Unter diesen Bedingungen Abschied zu nehmen, ist für Angehörige und Freunde unglaublich hart.
Einschränkungen werden uns bei unseren Trauerfeiern und Gottesdiensten leider noch lange begleiten.
Seit Anfang Mai gibt es aber auch da Lockerungen und neue Regelungen, über die wir Sie hier informieren möchten:
- In der Trauerkapelle sind maximal 21 Trauergäste zugelassen.
- Das Bestattungsunternehmen führt eine Liste der Trauergäste. Wir bitten die Angehörigen darum, den Bestattern möglichst im Vorfeld schon mitzuteilen, wer an der Trauerfeier teilnimmt.
- Am Eingang der Kapelle steht Desinfektionsmittel bereit.
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist sowohl in der Kapelle als auch auf dem Friedhof einzuhalten.
- Die Sitzplätze sind mit Polstern kenntlich gemacht.
- Hausgemeinschaften dürfen nebeneinander sitzen. Allerdings darf die maximal zulässige Personenzahl von 16 auch dann nicht überschritten werden.
- In der Kapelle sowie auf dem Friedhof besteht die Pflicht, eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen.
- Die Empore muss geschlossen bleiben und wird nur von den Organist*innen benutzt.
- Das Singen von Gemeindeliedern ist nach den Neuregelungen leider nicht mehr gestattet. Aber unsere Organist*innen begleiten weiterhin gern mit instrumentaler Musik.
- Da die Pfarrer*innen aus liturgischen Gründen keinen Mund-Nase-Schutz tragen, muss am Friedhof ein Mindestabstand von 4 m zu ihnen eingehalten werden.
Sobald es weitere Neuerungen geben sollte, werden wir Sie hier darüber informieren.