Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach den
Bestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die
Eintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen sind. Nach Ablauf der Auslegungsfrist kann eine Eintragung in die Wahlliste nur in Ausnahmefällen und nur dann erfolgen, wenn die Wahlberechtigung offenkundig ist. Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. Juni bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des Gemeindebüros, Hans-Staden-Straße 24, Wolfhagen zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)


Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 bei Pfarrer Martin Jung einzureichen.
Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Ein
Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein (bei einer Gemeinde
unter 1000 Mitgliedern reichen 5 Unterzeichnende). Dem Wahlvorschlag sind die
Einverständniserklärungen, mit Angaben zur Person beizufügen.
Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl.
Falls vorgeschlagene Personen vom Kirchenvorstand als nicht wählbar gestrichen werden sollten,
erhalten diese ebenso wie der erste Unterzeichner des Vorschlages unverzüglich einen schriftlichen
Bescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Kirchenkreisvorstand im Dekanat
eingelegt werden kann.


Unsere Kirchengemeinde bildet einen Stimmbezirk. In unserer Gemeinde werden 15 Mitglieder des Kirchenvorstandes gewählt.


Briefwahl: Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch
Briefwahl ausüben.
Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wer den Antrag für einen
anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Wahlscheine können vom Montag, 29.
September, bis zum Samstag, 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden des
Kirchenvorstands bzw. im Pfarramt und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim
Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.


Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit
vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)