Heiligung der


Sonn- und Feiertage


Von den Aufgaben des Kirchenvorstandes

Die Aufgaben, die ein
Kirchenvorstand wahrzunehmen hat, ergeben sich aus der Grundordnung der
Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Das Kirchenvorstandsamt ist ein
Leitungsamt. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes leiten die Gemeinde. Und weil
zum Kirchenvorstand auch die Pfarrer der Gemeinde gehören, ist der
Kirchenvorstand das Gremium, in dem die gewählten und berufenen Mitglieder mit
den Pfarrern gemeinsam das Leitungsamt wahrnehmen.


Zurüstung zur
Mitarbeit

Wie sieht die Wahrnehmung des
Leitungsamtes aus? Zunächst einmal so, dass die Mitglieder des Kirchenvorstandes
am kirchlichen Leben und an den Aufgaben der Gemeinde teilnehmen. Dann aber
auch, indem sie in ihrer eigenen Lebensführung den Gemeindegliedern ein Vorbild
sind. Und schließlich ist es eine Kernaufgabe, Gemeindeglieder für die Mitarbeit
in der Gemeinde zu gewinnen und sie für neue Aufgaben zuzurüsten.


Unterstützung im
Konfirmandenunterricht

Diese Aufgaben klingen sehr
allgemein. und sie müssen mit Konkretem gefüllt werden. Darum gibt es neben
diesen allgemeinen Aufgaben vier Hauptaufgaben, die die Verfassung vorsieht. Der
Kirchenvorstand soll
über die Verkündigung in Wort und Sakrament in
der Gemeinde wachen

. Das heißt, dass ihm die Gottesdienste
sehr am Herzen liegen müssen, auch die Gottesdienste, in denen die Sakramente
(Taufe und Abendmahl) gefeiert werden. So hat sich der derzeitige
Kirchenvorstand beispielsweise intensiv mit der Frage des Abendmahls mit Kindern
beschäftigt. Dann soll der Kirchenvorstand
für die christliche
Erziehung und Unterweisung der Jugend Sorge tragen

. Das
heißt, dass er die Pfarrerinnen und Pfarrer im Konfirmandenunterricht
unterstützen und die Jugendarbeit zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit machen
soll. Er soll sich
der Armen, Kranken und Alten sowie der sonstigen
Schutzbedürftigen und Hilfsbedürftigen annehmen

.
Besuchsdienst, Einsatz für die Asylbewerber, Altennachmittage – das sind
Stichworte, die man hier nennen kann. Schließlich soll er darauf achten,

dass die Sonn- und Feiertage geheiligt und die
gottesdienstlichen Ordnungen eingehalten werden

. Die Sorge
für die Heiligung der Sonn- und Feiertage gewinnt in einer Gesellschaft, in der
zur Gottesdienstzeit immer wieder und immer mehr Veranstaltungen stattfinden,
eine immer größere Bedeutung.


Finanzen und Gebäude

Aus diesen vier Grundaufgaben
ergeben sich dann aber eine Reihe von ganz praktischen Aufgaben, die die
Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für die Mitglieder
des Kirchenvorstandes vorsieht. Dazu gehört zunächst einmal die Vertretung der
Kirchengemeinde nach außen. Dazu gehören die Wahrnehmung der Vermögensverwaltung
der Kirchengemeinde und die Unterhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude.
Gerade hier hat der derzeitige Kirchenvorstand in den vergangenen Jahren eine
große Aufgabe gesehen – in der Renovierung der Stadtkirche, aber auch in der
Sorge um die Pfarrhäuser und das Gemeindezentrum. Der Kirchenvorstand beschließt
über den Haushaltsplan und stellt die Bediensteten der Kirchengemeinde
ein.

Eine ganz spezielle Aufgabe gibt es
für den Kirchenvorstand im Bereich des Friedhofswesens. Hier arbeitet der
Kirchenvorstand in einem Gremium mit der Stadt Wolfhagen zusammen, im
Friedhofsausschuss. Kirchengemeinde und Stadt sind hier mit der gleichen Anzahl
von Mitgliedern vertreten.


Morgen setzen wir diese kleine
Reihe fort mit einem Blick auf die Ausschüsse der Kirchengemeinde.