Wolfhagen ist gut vertreten


Kreissynode konstituiert sich

Wenn am 15. Februar 2014 in Ippinghausen die neue Kreissynode des
Kirchenkreises Wolfhagen zusammenkommt, werden 13 Gemeindeglieder aus der
Kirchengemeinde Wolfhagen in dem Leitungsgremium des Kirchenkreises Wolfhagen
vertreten sein.


Fünf Frauen und drei Männer

Der Kirchenvorstand Wolfhagen hat, wie das Evangelische Dekanat in
diesen Tagen mitgeteilt hat, die Kirchenvorsteher Jens Bohl, Elke Müldner,
Ursula Muth und Eva Nolte in die Kreissynode gewählt, zusätzlich auch den
ehemaligen Kirchenvorsteher Werner Kepper. Die vereinigten Kirchenvorstände
wählen in die Kreissynode doppelt so viele Laienmitglieder, wir das Kirchspiel
Gemeindepfarrstellen hat. Acht Plätze waren demnach zu besetzen. Neben den fünf
Wolfhager Gemeindegliedern haben die Kirchenvorstände von Bründersen und
Leckringhausen ebenfalls ihre Mitglieder für die Kreissynode gewählt: Roswitha
Bittner und Gerda Hönig vertreten Bründersen, Dirk Langer vertritt
Leckringhausen.

Die Geistlichen, die innerhalb des Kirchenkreises ein Pfarramt
verwalten oder einen Predigtauftrag haben, gehören Kraft ihres Amtes zur
Kreissynode: Pfarrerin Birgit Basteck, Pfarrer Hans Jürgen Basteck, Dekan Dr.
Gernot Gerlach, Pfarrerin Katharina Ufholz und Diakoniepfarrer Hans-Martin
Wirth.

Der Kirchenkreisvorstand hat weitere Wolfhager Gemeindeglieder in die
Kreissynode berufen: Holger Masche, den Kreisobmann für die Posaunenchorarbeit,
Anja Mueller-Opfermann als Vertreterin der Jugendarbeit und Kirchenrat Günther
Dreisbach als Prädikant. Außerdem gehört der bisherige Vorsitzende der
Kreissynode, Rudolf Möse, der Kreissynode in seiner Eigenschaft als Mitglied der
Landessynode an.



Stichwort Kreissynode:


Die Kreissynode fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis
verbundenen Gemeinden durch Erfahrungsaustausch und gemeinschaftliche
Veranstaltungen. – Sie soll zu den für Auftrag und Arbeit der Kirche im
Kirchenkreis wichtigen Vorgängen und Zuständen Stellung nehmen und dafür
eintreten, dass der Auftrag der Kirche in der öffentlichkeit erfüllt und die
Gebote Gottes im öffentlichen Leben beachtet werden. – Die Kreissynode trägt
mit Rat und Empfehlung dafür Sorge, dass auf dem Gebiet der kirchlichen
Lebensordnung und der Amtshandlungen in den Gemeinden des Kirchenkreises
möglichst einheitlich verfahren wird. – Die Kreissynode soll die kirchlichen
Werke im Kirchenkreis unterstützen und die Gemeinden in ihrer Verantwortung
für die Werke der Kirche stärken. – Sie fördert die Verbundenheit der
Kirchengemeinden mit der Landeskirche. – Sie wählt Mitglieder in die
Landessynode.