Ankündigung zur KV-Wahl 2025
Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und das Wahlrecht nach denBestimmungen der Grundordnung unserer Landeskirche haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt dieEintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerinnen und Wähler haben die Gelegenheit, sich davon zu überzeugen, dass sie in die Wählerliste eingetragen […]